Das Energierecht spielt bei der Liberalisierung der Märkte und der Regulierung der Netze eine entscheidende Rolle. Ohne die gesetzlichen Grundlagen, entsprechende Verordnungen und die Durchsetzung des Rechts vor Gerichten wäre der Wettbewerb nicht durchzusetzen.
Mit dem ersten Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde 1998 nach über 60 Jahren das Strommonopol in Deutschland aufgehoben. Formell wurde damals auch der Gasmarkt geöffnet, Monopole und Oligopole sollten fallen, Wettbewerb um Kunden einsetzen. Tatsächlich überließ der deutsche Gesetzgeber die Ausgestaltung des Zuganges zu den Netzen zunächst dem Markt. Ergebnis war der "verhandelte Netzzugang", der vorallem Netzbetreibern nutzte. Wettbewerb konnte sich auf diesem Wege kaum entwickeln. Erst seit der Einrichtung einer Regulierungsbehörde - der Bundesnetzagentur - durch die Novellierung des EnWG im Jahr 2005 geht es in Sachen Wettbewerb voran. Derzeit beliefern etwa die Hälfte der bne-Mitglieder ihre Kunden bundesweit mit Strom. Einige wagen sich auch daran, bundesweit Kunden mit Gas zu beliefern.
In diesem Bereich stehen Ihnen die wichtigsten Gesetze und Verordnungen zur Verfügung, ebenso wie grundlegende Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofs sowie wegweisende Entscheidungen des Bundeskartellamts. Dem Thema Regulierung der Netze haben wir - wegen der besonderen Bedeutung für die Neuen Anbieter - eine eigene Kategorie gewidmet.
06.09.2010 · Pressemitteilung
30.08.2010 · Pressemitteilung