Das Energierecht spielt bei der Öffnung der Märkte und der Regulierung der Netze eine entscheidende Rolle. Ohne die gesetzlichen Grundlagen, entsprechende Verordnungen und die Arbeit der Gerichte wäre der Wettbewerb nicht durchzusetzen.
Mit dem ersten Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde 1998 nach über 60 Jahren das Strommonopol in Deutschland aufgehoben. Formell wurde damals auch der Gasmarkt geöffnet, Monopole und Oligopole sollten fallen, Wettbewerb um Kunden einsetzen. Tatsächlich überließ der deutsche Gesetzgeber die Ausgestaltung des Zuganges zu den Netzen zunächst dem Markt. Ergebnis war der "verhandelte Netzzugang", der vorallem und allein Netzbetreibern nutzte. Wettbewerb konnte sich auf diesem Wege kaum entwickeln. Erst seit der Einrichtung einer Regulierungsbehörde - der Bundesnetzagentur - durch die Novellierung des EnWG im Jahr 2005 geht es in Sachen Wettbewerb voran. Derzeit beliefern etwa die Hälfte der bne-Mitglieder ihre Kunden bundesweit mit Strom. Eine ständig steigende Anzahl von bne-Mitgliedsunternehmen beliefert - trotz teilweise massiver Behinderungen durch Netzbetreiber - ihre Kunden bundesweit auch mit Gas.
31.01.2012 · Stellungnahmen
bne-Stellungnahme zu EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen zum Bau von Kraftwerken
30.01.2012 · Clippings
bne bei ERNEUERBARE ENERGIEN Online: "Ökostrom-Direktvermarktung nimmt zu"