Das Bundeskartellamt (BKartA) ist die deutsche Wettbewerbsbehörde mit Sitz in Bonn. Fusionsfälle werden ausschließlich vom Bundeskartellamt geprüft. Die jeweilige Landeskartellbehörde ist dann zuständig, wenn nur ein Bundesland betroffen ist. Präsident des Bundeskartellamts ist seit Dezember 2009 Andreas Mundt. Die dem Bundeswirtschaftsministerium zugeordnete Wettbewerbsbehörde war bis zur Schaffung der Bundesnetzagentur im Jahr 2005 die einzige Verbündete der Neuen Anbieter bei den Auseinandersetzungen um diskriminierungsfreien Netzzugang und faire Netzentgelte.
Mit der Einführung der staatlichen Regulierung der Gas- und Stromnetze durch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im Sommer 2007 hat das Bundeskartellamt die Zuständigkeit für das natürliche Monopol der Netze abgegeben. Doch für alle den Markt betreffenden Fragen ist das Kartellamt nach wie vor zuständig - seine Arbeit ist zur Verwirklichung fairer und transparenter Marktverhältnisse noch immer unerlässlich.
Berühmt ist das Agieren des BKartA im Fall der berüchtigten Eon-Ruhrgas-Ministererlaubnis: Die Kartellwächter hatten die Fusion von Eon und Ruhrgas im Januar 2002 mit der Begründung untersagt, dass "in einer Phase beginnender Liberalisierung auf den Gasmärkten diese Fusion die marktbeherrschende Stellung der Ruhrgas zementieren" würde. Durch Ministererlaubnis wurde der Konzern Eon Ruhrgas AG dennoch und entgegen dem Urteil des BKartA realisiert - die Nachwehen dieser fatalen politischen Entscheidung sind noch heute zu spüren.
Im Folgenden stehen Ihnen die wichtigsten Beschlüsse und wesentliche Verfahren der Kartellwächter zur Verfügung.
16.05.2012 · Stellungnahmen
14.05.2012 · Pressemitteilung
Aktueller bne-kompass: Energiewende braucht smarte Märkte und starke Kunden!