Als zuständige oberste Bundesbehörde für die Energiepolitik erarbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) entsprechende Verordnungsentwürfe auf Basis der Ermächtigungsgrundlagen im Energiewirtschaftsgesetz. So sind beispielsweise die Kraftwerksnetzanschluss-Verordnung (KraftNAV), die Verordnung zur Einführung der Anreizregulierung (ARegV) und die Messzugangsverordnung (MessZV) dort entstanden. Auch die Verschärfung des Kartellrechts auf Grundlage des § 29 GWB ist auf eine Initiative des BMWi zurück zu führen.
06.09.2010 · Pressemitteilung
30.08.2010 · Pressemitteilung