Soweit Energiesachverhalte die Länderkompetenzen betreffen, wirkt der Bundesrat bei der Gesetzgebung des Bundes mit - in Angelegenheiten der Europäischen Union wenigstens ergänzend. Darüber hinaus können die Ausschüsse des Bundesrates Empfehlungen zu Bundesregelungen aussprechen - so etwa bei den Strom- und Gasnetzzugangsverordnungen sowie den Strom- und Gasnetzentgeltverordnungen.
06.09.2010 · Pressemitteilung
30.08.2010 · Pressemitteilung