Soweit Energiesachverhalte die Länderkompetenzen betreffen, wirkt der Bundesrat bei der Gesetzgebung des Bundes mit - in Angelegenheiten der Europäischen Union wenigstens ergänzend. Darüber hinaus können die Ausschüsse des Bundesrates Empfehlungen zu Bundesregelungen aussprechen - so etwa bei den Strom- und Gasnetzzugangsverordnungen sowie den Strom- und Gasnetzentgeltverordnungen.
31.01.2012 · Stellungnahmen
bne-Stellungnahme zu EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen zum Bau von Kraftwerken
30.01.2012 · Clippings
bne bei ERNEUERBARE ENERGIEN Online: "Ökostrom-Direktvermarktung nimmt zu"