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Bundesrat entscheidet über KraftNAV: Verordnung gewährt beste Voraussetzungen für Investitionen

30.05.2007 · bne-Pressemitteilung vom 30. Mai 2008

Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) begrüßt den Entwurf der "Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung - KraftNAV)", über den der Bundesrat am 08. Juni entscheiden wird. Mit der Priorisierung des Netzanschlusses neuer Kraftwerke hat die Bundesregierung ein deutliches politisches Signal zur Förderung aller neuen Anlagen gesetzt. Die KraftNAV vermittelt die dringend erforderliche Investitionssicherheit und kann so den Wettbewerb auf dem Erzeugermarkt maßgeblich fördern.

Seit gestern steht die Zustimmung zur KraftNAV als Tagesordnungspunkt 44 für den 08. Juni auf dem Programm des Bundesrates. Robert Busch, Geschäftsführer des bne, begrüßt die verbindlichen Fristen und den straffen Zeitplan in dem Verordnungsentwurf: "Energieerzeuger haben nun endlich Sicherheit bei der Kraftwerksplanung." Bisher haben die Projektentwickler auf klare Rahmenbedingungen warten müssen, um unsichere Investitionen zu vermeiden.

Laut KraftNAV werden neue Anlagen sich künftig nicht an den Netzausbaukosten beteiligen müssen. Im Sinne der Gleichbehandlung wird hier das bisherige Prinzip fortgeschrieben: Der Netzausbau wurde bislang auch nicht durch die bestehenden Kraftwerke, sondern die Strompreise finanziert. Es wird nun darauf ankommen, wie schnell der Netzausbau tatsächlich voranschreitet, denn die Notwendigkeit langwieriger planungsrechtlicher Genehmigungsverfahren über Jahre hinweg besteht nach wie vor.

Zu beanstanden ist, dass in dem jetzigen Entwurf die Regeln herausgenommen wurden, die konkret auf den Abbau des bestehenden Oligopols gerichtet waren. Und ein Wermutstropfen bleibt: Schafft die jetzige KraftNAV ein sehr investitionsfreundliches Klima, wird dieses durch die geplante Verschärfung des Kartellrechtes direkt wieder getrübt.

20070530_bne_begruesst_KraftNAV.pdf (260 kb)PDF
 

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