BNE

Energie-News alle anzeigen

Newsletter bestellen

Pressemitteilungen

bne unterstützt Monopolkommission: "Die gröbsten Wettbewerbshindernisse endlich abschaffen!"

13.09.2011 · Berlin. Die Ausnahmeregelungen für integrierte Energieversorger sollten stark begrenzt werden und die Regelung des § 29 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) darf auf keinen Fall verlängert werden. Mit diesen Hauptforderungen des "Sondergutachtens Strom und Gas 2011" ist die Monopolkommission am 13. September an die Öffentlichkeit getreten. Der Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) begrüßt die klaren Worte der Monopolkommission: Nach Meinung des bne werden damit die wesentlichen und ärgsten Hindernisse eines funktionierenden Energiemarktes beim Namen genannt.

"Dass § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) das eigentliche Ziel des Gesetzes - Wettbewerb zu schaffen - konterkariert, ist theoretisch seit Einführung des Paragrafen klar", betont Robert Busch, Geschäftsführer des bne. Die entsprechenden Kartellamts-Verfahren der letzten Jahre haben laut Busch die Vorbehalte der Fachleute auch praktisch bestätigt: "Die Rückzahlungsverpflichtungen der alten Energieversorger wirkten als Anti-Wechsel-Prämien. Dem Verbraucher wurde signalisiert, er müsse sich um nichts kümmern, der Staat würde es schon richten", erläutert Busch. Doch genau das Gegenteil sei notwendig: "Verbraucher sind aktiv gefragt, ihren Anbieter zu wechseln. Weil § 29 GWB das aber verhindert, darf es keine Verlängerung über das Jahr 2012 hinaus geben. Diese Forderung der Monopolkommission unterstützen wir ohne Wenn und Aber", so Busch.

Auch der Vorschlag der Monopolkommission, die sogenannte operationelle Entflechtung ausnahmslos auf alle integrierten Energieversorger anzuwenden, wird vom bne gestützt: "Diese ungerechtfertigte Ausnahme im Energiewirtschaftsgesetz zu streichen, ist ein vernünftiger Vorschlag, der wenig Aufwand für kleine Versorger, aber große Verbesserungen für unabhängige Anbieter und Verbraucher bedeutet", betont Busch. "Ein Netzbetreiber, der die dafür notwendige Leistungsfähigkeit noch immer nicht aufweisen kann, darf sich nicht länger auf jene unzeitgemäße Ausnahmeregelung berufen können", so Busch: "Der Gesetzgeber muss hier dringend tätig werden."

Der Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) vertritt die Interessen von Lieferanten und Produzenten in Deutschland, die ihre Kunden mit Strom und Gas versorgen - aber kein eigenes Netz betreiben. Hauptziele des bne sind fairer Wettbewerb auf den Energiemärkten und wirksamer Verbraucherschutz.

Für Rückfragen:

Kerstin Maria Rippel LL.M.
Pressesprecherin
030 / 400 548-18
kerstin.rippel@bne-online.de

Weiterführende Links:

Das Sondergutachten auf der Seite der Monopolkommission

Die bne-Pressemitteilung im pdf-Format (35 kb)PDF
 

Aktuelle Alle | 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006

Seite empfehlen Druckversion top

11.05.2012 · Pressemitteilung

Vorsitzender des bne-Vorstandes Dr. Hans-Martin Hube-Ditzelbne wählt neuen Vorstand

mehr

2008 · bne Bundesverband Neuer Energieanbieter e. V. · Hackescher Markt 4 (Eingang Große Präsidentenstraße 10) · 10178 Berlin - Impressum | Sitemap | English | Kontakt