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Unbundling - Entflechtung

Neutrale Netze sind wesentliche Voraussetzung für funktionierenden Wettbewerb auf Gas- und Strommärkten. Die Trennung des Netzes - als natürlichem Monopol - von den im Wettbewerb stehenden Aufgaben Erzeugung und Vertrieb wird mit dem Schlagwort "Unbundling" oder auf deutsch "Entflechtung" beschrieben.

Auf der Ebene der Strom-Hochspannungsleitungen herrscht in Deutschland zum Großteil schon echtes, eigentumsrechtliches Unbundling: Nur die EnBW hält noch an ihrem Netz fest. RWE, E.ON und Vattenfall haben ihre Strom-Übertragungsnetze verkauft - sie stehen jetzt im Eigentum von Unternehmen, die unabhängig von den Energie-Konzernen agieren. Für neue Stromanbieter bedeutet das einen großen Fortschritt, weil jene unabhängigen Netzbetreiber als neutrale Dienstleister agieren, die jedem der seinen Strom durch die Leitungen schicken will, die gleichen Konditionen bietet.

Auf der Ebene der kleinen, sogenannten Verteilnetze sieht es noch völlig anders aus: Schutzklauseln im Energiewirtschaftsgesetz - auch De-minimis-Vorschriften genannt - erlauben den meisten dieser Verteilnetzbetreiber noch immer, auch den Strom- und Gasvertrieb unter einem Unternehmensdach zu führen. Das führt zu Diskrimnierung und Intransparenz. Der bne setzt sich deshalb vehement für die Abschaffung dieser Schutzklauseln ein.

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05.01.2012 bne: Netzagentur weist den richtigen Weg +++ Energiewende braucht strikte Trennung von Netz und Markt - Berlin. In einem aktuellen Grundsatzpapier über die künftigen Rahmenbedingungen der Energiemärkte hat sich die Bundesnetzagentur explizit für eine strikte Trennung von reguliertem Netzbereich und wettbewerblich organisiertem Markt ausgesprochen. Dieses deutliche Bekenntnis zur Trennung zwischen sogenanntem intelligenten Netz (Smart Grid) und einem intelligenten Markt (Smart Market) wird vom Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) außerordentlich begrüßt. Insbesondere die Klarstellung, intelligente Zähler dem Markt zuzuordnen, ist nach Meinung des bne ein wichtiger Schritt. Details
 
13.09.2011 bne unterstützt Monopolkommission: "Die gröbsten Wettbewerbshindernisse endlich abschaffen!" - Berlin. Die Ausnahmeregelungen für integrierte Energieversorger sollten stark begrenzt werden und die Regelung des § 29 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) darf auf keinen Fall verlängert werden. Mit diesen Hauptforderungen des "Sondergutachtens Strom und Gas 2011" ist die Monopolkommission am 13. September an die Öffentlichkeit getreten. Der Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) begrüßt die klaren Worte der Monopolkommission: Nach Meinung des bne werden damit die wesentlichen und ärgsten Hindernisse eines funktionierenden Energiemarktes beim Namen genannt. Details
 
09.06.2011 bne zur ersten Lesung des EnWGÄndG: Trennung von Netz und Vertrieb endlich auch für Verteilnetze festschreiben! - Berlin. Wenn Betreiber von Übertragungsnetzen unabhängig von verbundenen Vertrieben agieren, funktioniert der Netzanschluss von erneuerbaren Erzeugern nahezu reibungslos. Diese Kernaussage trafen Energie-Experten am 8. Juni in der Anhörung des Bundestagsumweltausschusses in Berlin. Für den Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) ist diese Tatsache weiterer Beweis dafür, dass die Energiemärkte nur dann reibungslos funktionieren können, wenn Netz und Vertrieb strikt getrennt werden - und zwar auch und insbesondere auf Verteilnetzebene. Details
 
27.05.2011 bne zur Verivox-Umfrage: "Jetzt De-minimis-Grenze kappen!" - Berlin. Eine aktuelle Umfrage des unabhängigen Verbraucherportals Verivox beweist: Verteilnetzbetreiber legen netzunabhängigen Energielieferanten die unterschiedlichsten Steine in den Weg. Leidtragende sind Wettbewerb und Verbraucher. Von neutralem Netzbetrieb - wie grundsätzlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschrieben - kann keine Rede sein. Hintergrund der Misere ist eine anachronistische Ausnahmeregelung im EnWG, durch die über 90 Prozent aller Verteilnetzbetreiber von den eigentlich strengen gesetzlichen Vorschriften ausgenommen werden. Der Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) fordert den Gesetzgeber deshalb auf, endlich zu handeln: Wer wirklich Wettbewerb will, muss jetzt die De-minimis-Grenze kappen! Details
 
14.08.2009 Drittes EU-Energiebinnenmarktpaket (3. EBMP) - endgültige Fassungen der beiden Richtlinien und drei Verordnungen, veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 14. August 2009. (5 Dokumente) Details
 
21.10.2008 Konkretisierung der gemeinsamen Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder - zu den Entflechtungsbestimmungen in §§ 6-10 EnWG (50 Kb) PDF
 
12.06.2008 Eon Netz- und Kapazitätenverkauf - Marktabfrage der EU-Kommission vom 12. Juni 2008 (57 Kb) PDF
 
26.05.2008 Eon-Verpflichtungszusage an die GD Wettbewerb - zum Verkauf von Erzeugungskapazitäten und Stromüberlandleitungen vom 26. Mai 2008 (1046 Kb) PDF
 
22.06.2007 BNetzA-Richtlinie zur Umsetzung der informatorischen Entflechtung - (249 Kb) PDF
 
01.03.2006 Gemeinsame Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder - zu den Entflechtungsbestimmungen in §§ 6-10 EnWG (603 Kb) PDF
 

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11.05.2012 · Pressemitteilung

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