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Netzagentur weist den richtigen Weg: Energiewende braucht strikte Trennung von Netz und Markt - Berlin. In einem aktuellen Grundsatzpapier über die künftigen Rahmenbedingungen der Energiemärkte hat sich die Bundesnetzagentur explizit für eine strikte Trennung von reguliertem Netzbereich und wettbewerblich organisiertem Markt ausgesprochen. Dieses deutliche Bekenntnis zur Trennung zwischen sogenanntem intelligenten Netz (Smart Grid) und einem intelligenten Markt (Smart Market) wird vom Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) außerordentlich begrüßt. Insbesondere die Klarstellung, intelligente Zähler dem Markt zuzuordnen, ist nach Meinung des bne ein wichtiger Schritt.
Gesetzgeber kann Anstieg der Netzentgelte noch verhindern - Berlin. Laut aktuellem Monitoringbericht der Bundesnetzagentur sind die Entgelte für die Nutzung der Energienetze in den letzten Jahren leicht gesunken. Doch die jüngsten Entscheidungen von Bundesregierung und Regulierer führen nach Ansicht des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter e.V. (bne) dazu, dass sich die Netzentgelte künftig nur noch in eine Richtung entwickeln: Nach oben. Neben der großzügigen Befreiung der Industrie von den Netzentgelten und der nur homöopathischen Absenkung der Eigenkapitalverzinsung, haben grundsätzliche Schwachstellen in der Anreizregulierungsverordnung dafür gesorgt, dass Netzbetreiber weitere deutliche Steigerungen der Netzentgelte angekündigt haben. Doch zumindest diese zusätzlichen Erhöhungen können noch verhindert werden: Der Gesetzgeber muss dringend und noch in diesem Jahr die Schwachstellen der Verordnung beseitigen und das Energiewirtschaftsgesetz anpassen.
Weiteres Milliarden-Geschenk für Netzbetreiber +++ bne und vzbv kritisieren Regulierer - Die Bundesnetzagentur hat am 27. Oktober bekannt gegeben, den Netzbetreibern einen Eigenkapitalzinssatz von 9,05 Prozent zu gewähren. Diese Entscheidung führt nach ersten Schätzungen des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter e.V. (bne) zu einer Mehrbelastung von über drei Milliarden Euro für Verbraucher. Die Bundesnetzagentur sei gegenüber der Netzbetreiber Lobby eingeknickt, so der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Nun habe es das Bundeswirtschaftsministerium in der Hand, mit der Novelle der Anreizregulierungsverordnung für angemessene Netzentgelte zu sorgen.
Startschuss für Schlichtungsstelle Energie +++ Bundesminister Rösler und Aigner überreichen Anerkennungsurkunde - Berlin. Die neue Schlichtungsstelle Energie nimmt am 1. November 2011 ihre Arbeit auf. Sie soll bei Konflikten zwischen dem Verbraucher und seinem Energieversorger vermitteln. Träger ist ein unabhängiger Verein, der heute von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler und Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner seine Anerkennungsurkunde erhalten hat. Der Verein wird getragen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und dem Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne). Die Schlichtungsstelle Energie bietet Verbrauchern künftig die Möglichkeit, kurzfristig und kostenlos ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.
bne unterstützt Monopolkommission: "Die gröbsten Wettbewerbshindernisse endlich abschaffen!" - Berlin. Die Ausnahmeregelungen für integrierte Energieversorger sollten stark begrenzt werden und die Regelung des § 29 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) darf auf keinen Fall verlängert werden. Mit diesen Hauptforderungen des "Sondergutachtens Strom und Gas 2011" ist die Monopolkommission am 13. September an die Öffentlichkeit getreten. Der Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) begrüßt die klaren Worte der Monopolkommission: Nach Meinung des bne werden damit die wesentlichen und ärgsten Hindernisse eines funktionierenden Energiemarktes beim Namen genannt.
bne zur BNetzA-Konsultation der Netzrenditen: Regulierer handelt konsequent! - Berlin. Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, die derzeit enorm hohen und überaus sicheren Renditen für Netzbetreiber der tatsächlichen Zinsentwicklung anzupassen. Alle Betroffenen - Netzbetreiber, Netznutzer und Verbraucher - haben vor der endgültigen Festlegung dieser sogenannten Eigenkapitalzinssätze die Chance, ihre Sicht der Dinge gegenüber der Regulierungsbehörde darzulegen. Für den Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) ist das ein verantwortungsbewusster und äußerst transparenter Vorgang.
Aktuelle bne-Studie zum Kapazitätsmarkt: Wir brauchen neue, flexible Kraftwerke! - Berlin. Spätestens ab 2022 müssen in großem Umfang neue, flexible und schnell regelbare Gaskraftwerke gebaut werden, um die Energieversorgung in Deutschland sicher zu stellen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie, die der Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) heute in Berlin vorgestellt hat. Doch unter den derzeitigen Marktbedingungen rechne sich der Neubau dieser Kraftwerke nicht, so die Autoren der Studie. Notwendig sei die Schaffung eines Marktes, der die energiepolitisch sinnvollsten und volkswirtschaftlich günstigsten Investitionen in Erzeugungskapazitäten anreizt.
Bundesrat winkt novelliertes Energiewirtschaftsgesetz durch +++ bne: Transparenz bleibt entscheidend! - Berlin. Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWGÄndG) abgesegnet und damit den Weg zu mehr Wettbewerb und Transparenz geebnet. Der Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) bewertet das Gesetz als weiteren Schritt in die richtige Richtung. Jetzt müsse darauf geachtet werden, dass der dringend notwendige Netzausbau nicht als Deckmantel für die immer dreisteren Forderungen ineffizienter Verteilnetzbetreiber nach höheren Renditen missbraucht werde, so der bne.
bne zur aktuellen Kooperationsvereinbarung Gas: Minimal-Beteiligung statt gleichberechtigter Mitsprache! - Berlin. Die Betreiber von Gasnetzen haben gestern eine neue Kooperationsvereinbarung beschlossen - und damit erneut und massiv in die Rechte von Netznutzern und Neuen Anbietern eingegriffen. Die sogenannte "Beteiligung der Netznutzer" war nach Ansicht des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter e. V. (bne) eine Farce. Auch dem Gesetzgeber hat das undemokratische und intransparente Verfahren der Netzbetreiber offenbar missfallen: Das gestern in zweiter und dritter Lesung verabschiedete Änderungsgesetz zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWGÄndG) enthält die sehr klare Vorgabe für Netzbetreiber, Netznutzer künftig gleichberechtigt mit an dem Prozess einer Kooperationsvereinbarung zu beteiligen.
bne zur ersten Lesung des EnWGÄndG: Trennung von Netz und Vertrieb endlich auch für Verteilnetze festschreiben! - Berlin. Wenn Betreiber von Übertragungsnetzen unabhängig von verbundenen Vertrieben agieren, funktioniert der Netzanschluss von erneuerbaren Erzeugern nahezu reibungslos. Diese Kernaussage trafen Energie-Experten am 8. Juni in der Anhörung des Bundestagsumweltausschusses in Berlin. Für den Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) ist diese Tatsache weiterer Beweis dafür, dass die Energiemärkte nur dann reibungslos funktionieren können, wenn Netz und Vertrieb strikt getrennt werden - und zwar auch und insbesondere auf Verteilnetzebene.
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