In den geöffneten Strom- und Gasmärkten muss zwischen den Akteuren eine Vielzahl von Informationen ausgetauscht werden. Um diesen Datenaustausch für alle Parteien effizient gestalten zu können, sind einheitliche Vorgaben notwendig. Die Bundesnetzagentur hat ausführliche Beschreibungen für die wichtigsten Geschäftsprozesse festgelegt. Die Verbände der Energiewirtschaft haben ergänzende Dokumente erstellt.
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| 23.06.2010 | BNetzA-Positionspapier - zu den Anforderungen an Messeinrichtungen nach § 21b Abs. 3a und 3b EnWG (37 Kb) | |
| 28.04.2010 | BNetzA-Mitteilung Nr. 3 zur Festlegung "Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)" - hier: Veröffentlichung verbindlicher Geschäftsprozesse für die Bilanzkreisabrechnung (2 Dokumente) | Details |
31.01.2012 · Stellungnahmen
bne-Stellungnahme zu den EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen zum Bau von Kraftwerken
30.01.2012 · Clippings
bne bei ERNEUERBARE ENERGIEN Online: "Ökostrom-Direktvermarktung nimmt zu"