Erst mit der umfangreichen Überarbeitung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Jahr 2005 wurde in Deutschland eine Behörde eingeführt, die den Bereich des natürlichen Monopols der Netze reguliert: Die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Ziel der Tätigkeit der BNetzA ist die Schaffung von nachhaltig funktionsfähigem und chancengleichem Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten. Konkret soll die Regulierungsbehörde einen diskriminierungsfreien Netzzugang gewährleisten und die Netznutzungsentgelte kontrollieren. Auch die Missbrauchsaufsicht sowie die Überwachung der Vorschriften zur Entflechtung der Netzbereiche (Unbundling) fallen in den Verantwortungsbereich der BNetzA.
Von der nationalen Umsetzung des dritten Energiebinnenmarktpakets erwarten die Neuen Anbieter eine wesentliche Stärkung der Unabhängigkeit und der Kompetenzen der BNetzA.
Im Folgenden stehen Ihnen alle wesentlichen Festlegungen und Beschlüsse, Leitlinien und Monitoringberichte der Behörde sowie die dazugehörigen bne-Stellungnahmen zur Verfügung.
30.08.2010 · Pressemitteilung
19.08.2010 · Pressemitteilung
Licht und Schatten: Neue Gasnetzzugangsverordnung stärkt Wettbewerb - Kapazitäten bleiben knapp