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Regulierung der natürlichen Monopole

Erst mit der umfangreichen Überarbeitung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2005 wurde in Deutschland eine Behörde eingeführt, die den Bereich des natürlichen Monopols der Netze reguliert: Die Bundesnetzagentur (BNetzA).

Ziel der Tätigkeit der BNetzA ist die Schaffung von nachhaltig funktionsfähigem und chancengleichem Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten. Konkret soll die Regulierungsbehörde einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz für alle Anbieter gewährleisten und die Entgelte kontrollieren, die Netzbetreiber den Anbietern in Rechnung stellen. Auch die Missbrauchsaufsicht sowie die Überwachung der Vorschriften zur Entflechtung der Netzbereiche vom Vertrieb (siehe dazu auch unseren Themenbereich Unbundling) fallen in den Verantwortungsbereich der BNetzA.

In der Rubrik Regulierung stehen Ihnen alle wesentlichen Festlegungen, Beschlüsse und Leitlinien und Monitoringberichte der Behörde sowie die dazugehörigen bne-Stellungnahmen zur Verfügung.

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