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Braunkohleschutzklausel wird das Abkommen genannt, welches den Stromnetzbetreibern in den neuen Bundesländern bis zum 31. Dezember 2003 erlaubt, den Netzzugang für Elektrizität aus den alten Bundesländern eingeschränkt zu verweigern. Der Grund hierfür ist, dass die Verstromung der teureren heimischen Braunkohle gewährleistet werden soll.
16.05.2012 · Stellungnahmen
14.05.2012 · Pressemitteilung
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