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In der zweiten Verbändevereinbarung Strom wurde festgelegt, dass prinzipiell jeder Netznutzer (Stromabnehmer) einen separaten Vertrag für die Netznutzung mit dem Netzbetreiber und mit dem Lieferanten abschließen sollte. Da diese Regelung vornehmlich nur bei wechselwilligen Kunden angewendet wurde, die nicht mehr vom örtlichen Versorger beziehen wollten, konnten die neuen Anbieter dieses Doppelvertragsmodell, da es diskriminierend wirkte, über Gerichtsentscheidungen stoppen.
16.05.2012 · Stellungnahmen
14.05.2012 · Pressemitteilung
Aktueller bne-kompass: Energiewende braucht smarte Märkte und starke Kunden!