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Mit Fahrplänen werden die geplanten Energielieferungen für einen Bilanzkreis für jede Viertelstunde eines Tages für eine Regelzone angemeldet. Die Fahrpläne müssen spätestens um 14:30 Uhr am Tag vor Beginn der Energielieferungen beim Übertragungsnetzbetreiber angemeldet werden. Für die Übermittlung der Fahrpläne haben die deutschen Übertragungsnetzbetreiber ein einheitliches Datenformat festgelegt.
16.05.2012 · Stellungnahmen
14.05.2012 · Pressemitteilung
Aktueller bne-kompass: Energiewende braucht smarte Märkte und starke Kunden!