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Glossar

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Fahrplanmanagement

Mit Fahrplänen werden die geplanten Energielieferungen für einen Bilanzkreis für jede Viertelstunde eines Tages für eine Regelzone angemeldet. Die Fahrpläne müssen spätestens um 14:30 Uhr am Tag vor Beginn der Energielieferungen beim Übertragungsnetzbetreiber angemeldet werden. Für die Übermittlung der Fahrpläne haben die deutschen Übertragungsnetzbetreiber ein einheitliches Datenformat festgelegt.

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11.05.2012 · Pressemitteilung

Vorsitzender des bne-Vorstandes Dr. Hans-Martin Hube-Ditzelbne wählt neuen Vorstand

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