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Energieversorgungsunternehmen müssen die Konzessionsabgabe an die Gemeinden entrichten. Dafür erhalten Sie das Recht zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen. Die Konzessionsabgabe richtet sich nach Einwohnerzahl der Gemeinde. Sie beträgt für Stromleitungen laut Konzessionsabgabenverordnung (KAV) zwischen 1,33 und 2,4 Cent je kWh für Kleinkunden und 0,11 Cent/kWh. Für Gasleitungen beträgt diese zwischen 0,22 und 0,4 Cent/kWh und bei Sonderverträgen 0,03 Cent/kWh.
31.01.2012 · Stellungnahmen
bne-Stellungnahme zu EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen zum Bau von Kraftwerken
30.01.2012 · Clippings
bne bei ERNEUERBARE ENERGIEN Online: "Ökostrom-Direktvermarktung nimmt zu"