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Netto-Substanz-Erhaltung

Von Netto-Substanz-Erhaltung spricht man im Zusammenhang mit der Kalkulation von Netznutzungsentgelten, wenn ein Unternehmen jederzeit in die Lage versetzt wird, bestehende Anlagen zu ersetzen.

Die Konsequenz: Die Abschreibung erfolgt nicht auf Basis von Anschaffungs- und Herstellungskosten, sondern auf Basis von Wiederbeschaffungswerten (Tages-Neuwerten).

Hauptkritikpunkte des bne an der Netto-Substanz-Erhaltung sind: Das Prinzip ist strukturkonservierend. Das heißt, ein bestehendes Netz wird in seinem vollen Umfang erhalten, auch wenn es überdimensioniert ist. Unternehmen erhalten auch wenn sie ineffizient wirtschaften, mit dem Prinzip der Netto-Substanz-Erhaltung eine dauerhafte Überlebensgarantie.

Das kollidiert mit dem Prinzip des Als-Ob-Wettbewerbs.

Bei der Ermittlung der Tages-Neuwerte gibt es keine verbindlichen Regeln. Damit haben die Netzbetreiber einen erheblichen Gestaltungs-Spielraum. So können Tages-Neuwerte auf Basis von eigenen Kostenvoranschlägen kalkuliert werden. Diese können Abweichungen von 100% aufweisen. Es wird also im Klartext nach Fantasie-Preisen kalkuliert.

Das Prinzip der Netto-Substanz-Erhaltung gilt immer noch für Altanlagen, die vor dem 1. Januar 2006 gebaut worden sind.

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