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Da Strom nicht speicherbar ist, muss ständig das Angebot der Nachfrage angepasst werden. Diese Aufgabe nimmt der Regelzonenbetreiber wahr. Er hält Kraftwerke bereit, die beim Ausfall anderer Erzeugungen (Störfälle oder Windflauten) oder plötzlich steigendem Bedarf zugeschaltet werden. Je nach Geschwindigkeiten der notwendigen Zuschaltung werden unterschiedliche Bedingungen an die Kraftwerke gestellt, deshalb wird nach Primär- und Sekundärregelleistung sowie Minutenreserveleistung unterscheiden. Die Regelenergiearten müssen von den Übertragungsnetzbetreibern durch eine gemeinsame, anonymisierte Ausschreibung beschafft werden. Die Kosten werden durch die Ausgleichsenergieabrechnung an die Bilanzkreisverantwortlichen (Lieferanten) weiter gereicht.
31.01.2012 · Stellungnahmen
bne-Stellungnahme zu EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen zum Bau von Kraftwerken
30.01.2012 · Clippings
bne bei ERNEUERBARE ENERGIEN Online: "Ökostrom-Direktvermarktung nimmt zu"