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Als einziger Staat in der EU ging Deutschland einen Sonderweg und überlies die konkrete Umsetzung der Liberalisierung der Energieversorgungsmonopole nicht einer Regulierungsbehörde. Die Verbände der in den Gas- und Strommärkten beteiligten Unternehmen der Netzwirtschaft und der Industrie handelten privatrechtlich diese sog. Verbändevereinbarungen für eine Marktöffnung aus. Unzureichende Inhalte wie auch unvollständige Umsetzung derselben führte im Frühjahr 2003 zum Entschluss der Regierungskoalition eine Regulierungsbehörde einzusetzen, die die Liberalisierung durchführt und überwachen soll.
31.01.2012 · Stellungnahmen
bne-Stellungnahme zu EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen zum Bau von Kraftwerken
30.01.2012 · Clippings
bne bei ERNEUERBARE ENERGIEN Online: "Ökostrom-Direktvermarktung nimmt zu"